Herzlich Willkommen auf der Homepage der
Ferienwohnung - Fam. Lehner
An-
und Abreise: |
Der An- und Abreisetag gelten als ein Kalendertag. Die Wohnung ist am Anreisetag ab 14 Uhr bezugsfertig. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt ein paar Tage vor der Anreise mit. An Ihrem Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis 12 Uhr besenrein zu verlassen. |
Bezahlung: |
Die Bezahlung des Restbetrages erfolgt in Bar am Tag der Ankunft nach der Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Kreditkarten und EC-Karten oder Schecks können wir leider nicht akzeptieren. |
Haftung: |
Der Mieter und seine Begleitpersonen haften in vollen Umfang für die verursachten Schäden am Inventar der Ferienwohnung. Niemand wird absichtlich Sachen in der Unterkunft beschädigen, es kann jedoch Jedem passieren, dass etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns eventuelle Schäden sofort mitteilen, denn nur so können wir umgehend Ersatz beschaffen. Sollte der entstandene Schaden über ein zerbrochenes Glas oder einen Teller hinausgehen, können die Schäden in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Wir übernehmen keine Haftung für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen, persönliche Gegenstände und Bargeld. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen, der Terrasse mit dem kleinem Teich und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsicht und Haftung für ihre Kinder übernehmen die Eltern. |
Stornierung: |
Es ist generell möglich, die Buchung für die Ferienwohnung zu stornieren. Staffelung für die Stornierungsgebühren der Ferienwohnung: · Bis 30 Tage vor der Anreise: 20,- Euro Bearbeitungsgebühr · Bis 14 Tage vor der Anreise: 50% des Gesamtbetrages · Bis zum Anreisetermin 90% des Gesamtbetrages Nachdem wir die Stornierung von Ihnen erhalten haben, werden wir uns umgehend um andere Gäste für den entsprechenden Zeitraum bemühen und die Einnahmen mit den Stornierungsgebühren verrechnen. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe der Stornierung war es bis jetzt fast immer möglich, die Ferienwohnung ohne weitere Stornierungskosten zu vermieten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. |
Vorzeitige
Abreise: |
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen. |
Kündigung: |
Bei
mehrfachem Verstoß gegen diese Mietbedingungen kann der Vermieter den
Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung
sofort zu verlassen. Ein
Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht. |
Sorgfaltspflichten: |
§ Um Schäden durch Unwetter zu vermeiden, ist die Hauseingangstür grundsätzlich geschlossen zu halten und beim Verlassen der Wohnung ist die Eingangstüre bzw. die Terrassentüren und der Wintergarten abzuschließen!
|
Küche:
|
Bitte beachten Sie,
dass Geschirr nur in sauberem Zustand wieder in die Schränke eingeräumt
wird, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie
benutzt haben. Außerdem
bitten wir Sie, bei Ihrer Abreise den Kühlschrank leer zu hinterlassen! |
Müll: |
Da
wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie, uns dabei zu
helfen. Für
den Biomüll bitten wir Sie, ausschließlich die braune Tonne zu
benutzen. Auch
auf die Trennung von Altglas und Zeitungspapier wird in der Gemeinde
Icking geachtet. Fragen
zur Entsorgung beantworten wir Ihnen gerne bei Ihrer Ankunft. In
diesem Ordner befindet sich auch der Sortier- und Entsorgungsplan der
Gemeinde. Wir bitten um Beachtung! |
Ruhezeiten:
|
Im
Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie außerdem, die gesetzlich
vorgeschriebene Nachtruhe von 22.000 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten –
ferner besteht in unserer Gemeinde eine gesetzliche Mittagsruhe zwischen
12:00-14:00 Uhr. |
Rauchen: |
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist grundsätzlich verboten. Wir bitten Sie, nur auf der Terrasse zu rauchen und dazu den Aschenbecher zu benutzen! |
Hunde: |
Hunde sind nach Absprache mit uns in der Ferienwohnung erlaubt. Jedoch bitten wir Sie, folgende Anweisung der Gemeinde Icking zur Kenntnis zu nehmen: Streunende Hunde Es
kommt leider immer wieder vor, dass streunende Hunde Personen belästigen
und auch andere Tiere angreifen. Aus gegebenem Anlass werden die
Hundehalter darum gebeten, ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen.
Strafrechtliche Folgen sollten dadurch vermieden werden. Hundekot
auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hundehalter sollten bitte auch immer darauf achten, dass die Hinterlassenschaften ihrer geliebten Vierbeiner nicht auf fremden Grundstücken oder öffentlichen Flächen wie Straßen, Gehwegen und Plätzen liegen bleiben. In den Fachgeschäften, beim Wertstoffhof und in der Gemeindeverwaltung gibt es entsprechende Tüten, in die der Hundekot aufgenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung (Restmüll) zugeführt werden kann. In Icking und Walchstadt werden außerdem Tütenspender aufgestellt. Bitte nutzen Sie diese. Probieren Sie doch einmal und lassen Sie diesen Versuch ganz einfach zur Regel werden. Im Interesse einer sauberen Umwelt wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich hieraus so nach und nach eine Selbstverständlichkeit entwickeln würde. Wissen sollten Sie auch, dass nach den einschlägigen Vorschriften des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes die Hundehalter sogar verpflichtet sind, Hundekot zu beseitigen – das heißt: Es besteht Tütenpflicht! Alte
Bauernregel Auch unsere Landwirte beklagen sich immer wieder über Verschmutzung ihrer Wiesen und Felder durch Hundekot. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich daher auch strikt an einer alten Bauernregel orientieren, die besagt, dass von Georgi (24.04.) bis Michaeli (29.09.) Felder und Wiesen nicht betreten werden dürfen! |
Unsere Ferienwohnung finden Sie auch unter: